Bei dieser Vertragsform erwirbt der Leasinggeber von seinem Leasingnehmer bereits gebrauchtes Anlagevermögen, um ihm dieses im Anschluss zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Kaufpreis orientiert sich am Restbuchwert oder am Verkehrswert der Objekte. Bei einem Kauf zum Verkehrswert wird der Kaufpreis durch neutrale Gutachter bzw. Sachverständige eingeschätzt. Diese Vertragsform ist vielfältig einsetzbar, beispielsweise bei Übernahmen, MBO‘s oder auch einfach nur zur Liquiditätserzielung oder Bilanzstrukturierung.
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