Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex enthält drei Arten von Standards: - Vorschriften, die geltende deutsche Gesetzesnormen beschreiben
- Empfehlungen
- Anregungen
Allein die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden. Hinsichtlich der Empfehlungen sieht das deutsche Aktiengesetz ( § 161) lediglich vor, dass börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung veröffentlichen müssen. Von Anregungen können die Unternehmen ohne Erklärungspflicht abweichen. Die COMTRADE AG hat ihre Grundsätze im Dezember 2002 weitestgehend an den Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und diese im Jahr 2005 nicht geändert. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat der COMTRADE AG sind diesen unternehmenseigenen Grundsätzen verpflichtet. Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der COMTRADE AG
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